Durchsetzung von EU-Sanktionen im Medienbereich: Verwaltungsstrafbestimmung § 64 Abs. 3a AMD-G
Wir sind aufgrund der EU-Sanktionsverordnung VO 2474/2022 dazu verpflichtet, den Zugang zu den Webseiten von russischen Medienunternehmen zu sperren. Die Sperre dieser Webseiten ist in allen EU-Mitgliedstaaten umzusetzen und steht laut Ansicht der nationalen und europäischen Regulierungsbehörden auch im Einklang mit den Anforderungen der Netzneutralität. Das Aufrufen dieser Webseiten ist daher ab sofort nicht mehr möglich.